Ihr E-Bike Verleih in Wernigerode im Harz
 
Ob zum Brocken, nach Schierke, zum Wurmberg, nach Braunlage ins Ilsetal oder eine entspannte Tour durch das Umland von Wernigerode. Mit unseren modernen E-Bikes wird das zum Erlebnis.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss

Der Ebike-Verleih-Wernigerode bietet E-Bikes zum tageweisen Verleih an. Dabei kommt ein Mietvertrag zwischen dem Leihenden (Mieter) und dem Ebike-Verleih-Wernigerode (Inhaber Maik Skauradschun, Lessingstraße 11 in Wernigerode - Vermieter) zustande.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Verleihung auf www.ebike-verleih-wernigerode.de ausgezeichneten Mietpreise.
Der Mietvertrag kommt mit vollständiger Zahlung des Mietpreises zustande.

Haftung durch Vermieter

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für verloren gegangene Gegenstände während der Nutzung des Mietobjektes.
Insbesondere haftet er nicht für Unfälle jeglicher Art. Für Schäden, die aufgund von falschen Angaben durch den Mieter entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Rückgabe

Der Mietgegenstand ist zu den angegebenen Öffnungszeiten (8.00Uhr - 18.30Uhr) in der Lessingstraße 11 in Wernigerode zurückzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rückgabe nur mit einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter (Maik Skauradschun) als vollzogen gilt. Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.

Gebrauch

Der Mieter erklärt verbindlich, dass er das Fahrrad/E-Bike auf eigenes Risiko nutzt. Es wird ausdrücklich das Tragen eines Fahrradhelmes und entsprechende Protektoren empfohlen. Der Mieter versichert, dass ihm die Straßenverkehrsordnung (StVO) bekannt ist und er sich an diese hält. Die Räder sind nur zur Nutzung auf Wald- & Forstwegen geeignet. Für die Benutzung in Downhill oder Bikeparks sind sie nicht ausgelegt. Eine Weitergabe des Mietgegenstandes ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter möglich. Die Nutzung des Mietgegenstandes durch Minderjährige ist nur nach Einweisung durch den Vermieter und unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten erlaubt.

Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung

Die Nutzung der Räder erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die vom Kunden verursachten Schäden trägt er selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Es wird eine spezielle Fahrradversicherung für die private Haftpflichtversicherung empfohlen.

Im Falle eines Diebstahls ist der Neuwert des Mietgegenstandes zu ersetzen. Reparaturkosten für Beschädigungen müssen in voller Höhe durch den Mieter übernommen werden.

 
 
 
 
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